Hinterbliebenenversorgung

Im Falle des Todes eines Beamten bzw. einer Beamtin des Landes Nordrhein-Westfalen erstreckt sich das geltende Recht auch auf die Familienangehörigen des bzw. der Verstorbenen. Hinterbliebene Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner bzw. Lebenspartnerinnen erhalten bei Erfüllen aller notwendigen Voraussetzungen ein Witwen- oder Witwergeld, während für berücksichtigungsfähige Kinder des bzw. der Verstorbenen Waisengeld gezahlt wird.

Alle wichtigen Informationen, die im Zusammenhang mit einer Hinterbliebenenversorgung zu beachten sind, haben wir im Merkblatt Hinterbliebenenversorgung für Sie zusammengestellt.