FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen

Änderung der Anschrift / Bankverbindung

Wenn Sie Ihre Bankverbindung ändern möchten oder bereits geändert haben, möchten wir Ihnen einige wichtige Hinweise geben.


Die Anzeige der Änderung Ihrer Bankverbindung bedarf aus datenschutzrechtlichen Gründen der Schriftform und ist zu unterzeichnen. Eine E-Mail reicht in diesem Fall nicht aus.
Um uns Ihre Bankverbindung mitzuteilen, haben wir Vordruck "Änderung Anschrift oder Bankverbindung" für Sie erstellt, den Sie bei den Vordrucken z. B. unter "Vordrucke für den Bereich Besoldung" finden. Der ausgefüllte Vordruck kann im Anschluss als Anlage an das Kontaktformular angehängt werden. Wichtig ist die Unterschrift!

Alle eingehenden Schriftstücke werden grundsätzlich chronologisch und möglichst zeitnah bearbeitet. In Einzelfällen kann es aus unterschiedlichsten Gründen ggfs. zu einer verlängerten Bearbeitungsdauer der mitgeteilten Änderungen kommen.



Hinweis:
Falls Sie einen Bank- oder Kontowechsel durchführen möchten,  ist es in Ihrem Interesse, dass Sie das bisherige Konto solange bestehen lassen, bis erstmalig die Bezüge auf Ihrem neuen Konto eingegangen sind.