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Filme mit Fin: Bin ich eigentlich in der richtigen Steuerklasse?

Sie fragen sich, welche Steuerklasse Sie eigentlich haben bzw. welche Steuerklasse die richtige für Sie ist? Oder möchten Sie Ihre Steuerklasse wechseln? In diesem Video gibt Fin Ihnen Antworten auf Ihre Fragen. Hier werden die Steuerklassen 1 bis 6 erklärt und Sie erfahren, wie und wo Sie einen Antrag auf Steuerklassenwechsel stellen können.

Änderung der Steuerklasse

Auf dieser Seite sind die wichtigsten Informationen über die Änderung der Steuerklasse zusammengefasst.

Als Ehegatten/eingetragene Lebenspartner können Sie einmalig im Jahr eine günstigere Lohnsteuerklassenkombination (IV/IV auf III/V oder umgekehrt) beim Finanzamt beantragen. Das Bundesministerium für Finanzen hat hierfür das Merkblatt zur Steuerklassenwahl erstellt. Für einen entsprechenden Antrag benötigen Sie das Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“
 
Alle Arbeitnehmer, also auch Ledige, müssen dem Finanzamt mitteilen, wenn bei ihnen die Voraussetzungen für eine ungünstigere Steuerklasse erfüllt sind (zum Beispiel die Voraussetzungen für Steuerklasse II sind weggefallen). Dies gilt auch, wenn eine geringere Zahl von Kinderfreibeträgen zu berücksichtigen ist.
Im umgekehrten Fall, also die Voraussetzungen für eine günstigere Steuerklasse treten ein, können Sie ebenfalls eine Änderung beantragen.
Seit dem 01.10.2021 können Anträge und Erklärungen zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen, die bisher in Papierform abgegeben werden mussten, erstmalig auch elektronisch dem zuständigen Finanzamt übermittelt werden. Die Übermittlung funktioniert bundesweit über

  • das Online-Portal „Mein ELSTER“ unter dem Menüpunkt „Formulare & Leistungen“ oder
  •  ein Übermittlungsprogramm Ihres privaten Anbieters.

Folgende Anträge und Erklärungen können elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden:

  • Antrag auf Steuerklassenwechsel,
  • Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung,
  • Erklärung zum dauernden Getrenntleben,
  • Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft und
  • Antrag zu den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM), z.B. Änderung Ihrer ELStAM-Daten.

Die aktuellen Daten zu Ihrem Lohnsteuerabzugsmerkmalen werden jeden Monatsersten vom Finanzamt übermittelt und automatisch bei Ihrer Lohnabrechnung – auch rückwirkend – berücksichtigt.  
Detaillierte Informationen zu den Steuerklassen finden Sie im „Kleinen Lohnsteuerratgeber 2022“.