Riester Rente

An dieser Stelle erhalten Sie Informationen zur privaten Altersvorsorge ("Riester Rente") für aktive Beamtinnen und Beamte.

Riester Rente, Information für Landesbeamtinnen und -beamte

An dieser Stelle erhalten Sie Informationen zur privaten Altersvorsorge ("Riester Rente") für aktive Beamtinnen und Beamte.

Ein Merkblatt zur Riester Rente erhalten Sie hier.

Die für die Durchführung des Datenaustausches zwischen der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen -ZfA- und dem LBV NRW notwendige Einverständniserklärung (zugleich Antrag auf Vergabe einer Zulagenummer) finden Sie hier.

Fristen für die Abgabe der Einverständniserklärung

Die Einverständniserklärung muss ab 2019 spätestens bis zum Ablauf des Beitragsjahres beim LBV eingegangen sein (§ 10 a Abs. 1 EStG). Beispielsweise muss für das Beitragsjahr 2020 die Erklärung bis zum 31.12.2020 beim LBV eingehen.

Die Besoldungs- und Kinderdaten sollen jeweils zeitnah - spätestens bis zum Ende des folgenden Kalendervierteljahres- nach Vorlage der Einverständniserklärung an die Zulagenstelle gemeldet werden.

Für die Berechnung der Zulagehöhe sowie des erforderlichen Mindesteigenbeitrags wird u.a. von der ZfA auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de ein Zulagerechner zur Verfügung gestellt.