Vermögenswirksame Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für die Beschäftigten in einer von ihm genannten Anlageform anlegt (Rechtsgrundlage § 2 Abs. 1 Fünftes Vermögensbildungsgesetz).
Diese werden grundsätzlich unmittelbar an das Unternehmen, das Institut oder den Gläubiger geleistet, bei dem nach Wahl der Beschäftigten oder des Beschäftigten die vermögenswirksame Anlage erfolgen soll.
Für die Beschäftigten des Landes sind die vermögenswirksamen Leistungen im jeweils einschlägigen Tarifvertrag geregelt.
Für studentische / wissenschaftliche Hilfskräfte sowie für Personen, die sich in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis befinden, beispielsweise
Rechtsreferendare,
Forstreferendare,
Justizfachwirte,
Beschäftigte im Anpassungslehrgang Sekundarstufe I und Sekundarstufe II,