Wichtige Hinweise zur Versorgungsberechnung
Der Versorgungsrechner gibt Ihnen die Möglichkeit Ihre ruhegehaltfähige Dienstzeit, Ihren Ruhegehaltssatz, die Höhe Ihres Ruhegehaltes und einen möglichen Versorgungsabschlag zu ermitteln.
Das LBV NRW möchte an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, dass sich aus der von Ihnen veranlassten Berechnung keine Rechtsansprüche herleiten lassen – sie haben lediglich Informations-Charakter und bilden daher eine Hilfe für die allgemeine Altersvorsorge.
Vor dem Start der Versorgungsauskunfts-Berechnung ist es hilfreich alle Unterlagen, die Ihren beruflichen Werdegang betreffen zusammenzustellen, wie z. B.:
Bescheinigung über Wehr- und / oder Zivildienst
Studienzeiten
Arbeitsverträge
Vorbereitungsdienst
Ernennung zur verbeamteten Person
Genehmigungen über Teilzeitbeschäftigungen oder Beurlaubungen mit oder ohne Entgelt
Die Schlüsselzahlen für die einzelnen Dienstzeiten entnehmen Sie bitte dem Schlüsselkatalog.
Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass es eine Erleichterung darstellt den beruflichen Werdegang in chronologischer Reihenfolge niederzuschreiben.
Um Ihre Teilzeitbeschäftigungen richtig eingeben zu können, benötigen Sie die Genehmigung, die die Angaben über den Umfang der Beschäftigung zur regelmäßigen Arbeitszeit sowie den betreffenden Zeitraum beinhaltet.
Beispiel:
Sie waren vom 01.04.1990 bis 31.12.2000 im allgemeinen Verwaltungsdienst mit 20 Stunden teilzeitbeschäftigt. Die regelmäßige Wochenarbeitszeit betrug 38,5 Stunden. Die ermittelte Schlüsselzahl für eine Teilzeitbeschäftigung ist 0607.
Die Eingabe in den Versorgungsrechner sieht folgendermaßen aus:
Beginn | Ende | Schlüssel | Teilzeitbruch |
01.04.1990 | 31.12.2000 | 0607 | 20,00 / 38,50 |