FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen

Wichtige Hinweise zur Versorgungsberechnung


Der Versorgungsrechner gibt Ihnen die Möglichkeit Ihre ruhegehaltfähige Dienstzeit, Ihren Ruhegehaltssatz, die Höhe Ihres Ruhegehaltes und einen möglichen Versorgungsabschlag zu ermitteln.

Das LBV NRW möchte an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, dass sich aus der von Ihnen veranlassten Berechnung keine Rechtsansprüche herleiten lassen – sie haben lediglich Informations-Charakter und bilden daher eine Hilfe für die allgemeine Altersvorsorge.

Vor dem Start der Versorgungsauskunfts-Berechnung ist es hilfreich alle Unterlagen, die Ihren beruflichen Werdegang betreffen zusammenzustellen, wie z. B.:

  • Bescheinigung über Wehr- und / oder Zivildienst

  • Studienzeiten

  • Arbeitsverträge

  • Vorbereitungsdienst

  • Ernennung zur verbeamteten Person

  • Genehmigungen über Teilzeitbeschäftigungen oder Beurlaubungen mit oder ohne Entgelt


    Die Schlüsselzahlen für die einzelnen Dienstzeiten entnehmen Sie bitte dem Schlüsselkatalog.

    Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass es eine Erleichterung darstellt den beruflichen Werdegang in chronologischer Reihenfolge niederzuschreiben.

    Um Ihre Teilzeitbeschäftigungen richtig eingeben zu können, benötigen Sie die Genehmigung, die die Angaben über den Umfang der Beschäftigung zur regelmäßigen Arbeitszeit  sowie den betreffenden Zeitraum beinhaltet.
     

Beispiel:
Sie waren vom 01.04.1990 bis 31.12.2000 im allgemeinen Verwaltungsdienst mit 20 Stunden teilzeitbeschäftigt. Die regelmäßige Wochenarbeitszeit betrug 38,5 Stunden. Die ermittelte Schlüsselzahl für eine Teilzeitbeschäftigung ist 0607.


Die Eingabe in den Versorgungsrechner sieht folgendermaßen aus:

BeginnEndeSchlüsselTeilzeitbruch
01.04.199031.12.2000060720,00 / 38,50

Die Arbeitszeitentabellen der verbeamteten Personen und Lehrkräfte finden Sie unten bei den Downloads.

Besonderheiten zu Kindererziehungszeiten finden Sie unter den FAQ zum Versorgungsrechner.

Weitere Informationen zu Ausbildungszeiten, Vordienstzeiten usw. können Sie unten in unserem Merkblatt Ruhegehalt nachlesen.
Falls Sie vor der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand versetzt werden möchten, beachten Sie unser unten stehendes Merkblatt Versorgungsabschläge.


Die von Ihnen eingegebenen Daten werden nicht gespeichert und stehen nach Verlassen des Programms nicht mehr zur Verfügung.