Anzeige von Änderungen
Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, die Einfluss auf die Höhe Ihrer Bezüge haben. Dazu gehören z. B. die Änderung des Familienstandes (Eheschließung, Scheidung), die Geburt eines Kindes oder der Wechsel des Arbeitgebers des Ehegatten. Eine Mitteilung allein an die Personalakten führende Dienststelle ist nicht ausreichend.
Wenn sich Ihre familiären Verhältnisse ändern, ist dies häufig mit einem Wechsel Ihrer Steuerabzugsmerkmale verbunden. Es reicht nicht aus, dass Sie Ihre Steuerabzugsmerkmale beim Finanzamt ändern lassen. Zusätzlich ist es zwingend notwendig, dass Sie das LBV NRW über die Änderung Ihrer persönlichen Verhältnisse unterrichten. Bitte fügen Sie die entsprechenden Nachweise bei, z. B. eine Kopie der Eheurkunde oder des rechtskräftigen Scheidungsurteils.
Ferner sind sonstige Änderungen anzuzeigen, die für die Zahlung der Bezüge bedeutsam sind, z. B. die Änderung der Anschrift und / oder die Änderung der Bankverbindung.
Auch in den ersten Monaten nach Ihrem Ausscheiden aus dem Dienst sind diese Angaben für uns wichtig, damit wir evtl. ausstehende Zahlungen leisten können. Außerdem versenden wir noch Unterlagen, die Sie benötigen, z. B. die Steuerbescheinigung oder die Meldungen zur Sozialversicherung.
Dienstrechtliche Veränderungen, die Einfluss auf die Höhe Ihrer Bezüge haben, sind zum Beispiel:
Einstellung
Beförderung
Höhergruppierung
Gewährung / Wegfall von Zulagen
Beurlaubung
Wiederaufnahme des Dienstes
Teilzeitbeschäftigung
Ausscheiden aus dem Dienst
Zurruhesetzung
Sie werden von Ihrer Personalaktenführenden Dienststelle an das LBV NRW übermittelt. Die korrekte Zahlung Ihrer Bezüge hängt davon ab, dass entsprechende Mitteilungen rechtzeitig hier eingehen.
Zu den Terminen siehe unten: "Bis wann muss ich Änderungen dem LBV NRW anzeigen?"