Heirat

Sie haben geheiratet? Auf dieser Seite haben wir Informationen für Sie zusammengestellt.

Eine Heirat kann sich auf verschiedene Ansprüche und auf die Höhe Ihrer Bezüge auswirken.
Ebenfalls können sich auch Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ergeben.

Die Informationen zu den Familienzuschlägen sind ausschließlich für Personen relevant, die nach besoldungsrechtlichen Grundsätzen bezahlt werden.

Damit wir prüfen können, in welcher Höhe Ihnen der Familienzuschlag der Stufe 1 zu zahlen ist, teilen Sie uns bitte Ihre Eheschließung oder Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit. Hierfür können Sie den Vordruck „Anzeige zur Änderung der Verhältnisse“ verwenden.
Darüber hinaus benötigen wir folgende Unterlagen/Angaben: 

  • Kopie der Heiratsurkunde/Kopie der Urkunde der eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Angabe der Anschrift, ggfls. Aktenzeichen/Personalnummer und des vollständigen Namens des Arbeitsgebers Ihres Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners

 
Weitere Informationen enthält unser Merkblatt Familienzuschlag.
 

Möglicherweise haben Sie aufgrund Ihrer Heirat oder Begründung Ihrer eingetragenen Lebenspartnerschaft Anspruch auf den Kinderanteil im Familienzuschlag (z.B. für Ihr Stiefkind, welches in Ihrem Haushalt lebt). Bitte informieren Sie uns formlos darüber und fügen Sie ggfls. Nachweise bei, aus denen hervorgeht, wer das Kindergeld für Ihr Stiefkind erhält.
Weitere Informationen enthält unser Merkblatt Familienzuschlag.
 

Durch eine Eheschließung / Eintragung der Lebenspartnerschaft kann sich Ihr Familienname ändern.

Mit dem Vordruck „Änderung der familiären Verhältnisse“ können Sie uns Ihre Namensänderung mitteilen.

In unserer Rubrik „Fragen rund um die Steuerabzugsmerkmale“ stellen wir Ihnen verschiedene Informationen zu möglichen steuerlichen Änderungen anlässlich Ihrer Heirat oder Begründung Ihrer eingetragenen Lebenspartnerschaft  zur Verfügung.
 

Mit der Eheschließung/Eintragung der Lebenspartnerschaft können sich Änderungen hinsichtlich der Berücksichtigung von beihilfefähigen Aufwendungen ergeben.
 
Nähere Informationen zum Beihilfeanspruch finden Sie auf den Seiten der Beihilfe.
 
Hinweis zur Beihilfe:
Bitte verwenden Sie bei der erstmaligen Antragstellung sowie bei einer Änderung der Verhältnisse (z.B. Heirat) das Formular „Antrag auf Zahlung einer Beihilfe“. Für die nachfolgenden Beihilfeanträge können Sie das Formular „Kurzantrag auf Zahlung einer Beihilfe“ verwenden.