Heirat
Eine Heirat kann sich auf verschiedene Ansprüche und auf die Höhe Ihrer Bezüge auswirken.
Ebenfalls können sich auch Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ergeben.
Die Informationen zu den Familienzuschlägen sind ausschließlich für Personen relevant, die nach besoldungsrechtlichen Grundsätzen bezahlt werden.
Damit wir prüfen können, in welcher Höhe Ihnen der Familienzuschlag der Stufe 1 zu zahlen ist, teilen Sie uns bitte Ihre Eheschließung oder Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit.
Hierfür können Sie den unten stehenden Vordruck "Änderung der familiären Verhältnisse" verwenden.
Darüber hinaus benötigen wir folgende Unterlagen/Angaben:
Kopie der Heiratsurkunde / Kopie der Urkunde der eingetragenen Lebenspartnerschaft
Angabe der Anschrift, gegebenenfalls das Aktenzeichen / die Personalnummer und des vollständigen Namens des Arbeitsgebers Ihres Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners