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Vorfahrt für Weiterbeschäftigung
Ihr Weg aus der drohenden Dienstunfähigkeit
Für alle Beamtinnen und Beamten gilt der Grundsatz „Rehabilitation vor Versorgung“. Das Team von Vorfahrt für Weiterbeschäftigung hat sich zur Aufgabe gemacht, diesen Grundsatz, der sich aus dem § 26 Beamtenstatusgesetz ergibt, umzusetzen.
Das Land NRW (Dienstherr) ist bei drohender Dienstunfähigkeit verpflichtet, andere Verwendungsmöglichkeiten zu prüfen. Diese Verpflichtung umfasst nicht nur einzelne Bereiche (Ressorts), sondern die gesamte Landesverwaltung.
Überprüfung in Frage kommender Einsatzgebiete
Im ersten Schritt prüft die personalaktenführende Stelle für die einzelnen Beamtinnen und Beamten konkrete, anderweitige Verwendungsmöglichkeiten im Geschäftsbereich des eigenen Ressorts. Verläuft diese Prüfung nicht erfolgreich, wendet sie sich im nächsten Schritt an das Landesamt für Finanzen, Sachgebiet Z52 - Vorfahrt für Weiterbeschäftigung. Die erforderlichen Daten werden mit dem Personalbogen, der im Downloadbereich bereitgestellt ist, an das Team von Vorfahrt für Weiterbeschäftigung übersandt.
Das Team führt eine landesweite, ressortübergreifende und auch im Einzelfall länderübergreifende Prüfung einer anderweitigen Verwendungsmöglichkeit durch. Die amtlich festgestellten gesundheitlichen Fähigkeiten der Beamtin / des Beamten bilden hierfür den Rahmen.
Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen für die jeweilige Laufbahn kann die Teilnahme an einer Ausbildung bzw. Unterweisung geprüft werden, bei der nach erfolgreichem Abschluss eine dauerhafte Übernahme gewährleistet sein muss.
Damit erfolgt eine umfassende qualitätsgesicherte Prüfung aller in Betracht kommenden Einsatzmöglichkeiten.