Änderung der familiären Verhältnisse
Die Mitteilung Ihrer Änderungen bedürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen der Schriftform und sind zu unterzeichnen. Eine E-Mail reicht in diesem Fall nicht aus.
Änderungen Ihrer familiären Verhältnisse bitten wir dem LBV NRW zu melden. Weitere Informationen zu den verschiedenen Änderungen finden Sie unter den folgenden Links:
Heirat
Geburt / Haushaltsaufnahme eines Kindes
Scheidung / Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
Getrennt Lebende
Informationen im Sterbefall