Informationen zur Tarifeinigung vom 09.12.2023 und Zahlung zur Abmilderung der Inflation für Tarifbeschäftigte

 

Die Tarifparteien haben sich am 09.12.2023 auf Inflationsausgleichszahlungen, eine Erhöhung der Tabellenentgelte sowie weitere strukturelle Änderungen geeinigt.

 

Tariferhöhung

Die Tabellenentgelte erhöhen sich zum 01.11.2024 wie folgt:

  • Tarifbeschäftigte: +200 €

  • Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, ausbildungsintegriert dual Studierende: +100 €

 

Die Tabellenentgelte erhöhen sich zum 01.02.2025 wie folgt:

  • Tarifbeschäftigte: +5,5 %

  • Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, ausbildungsintegriert dual Studierende: +50 €

 

Soweit die Erhöhung aus 200 € + 5,5 % zum 01.02.2025 bei Tarifbeschäftigten unter 340 € liegt, wird das Tabellenentgelt um 340 € erhöht. 

 

Inflationsausgleichszahlungen

Zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise wurden die Zahlungen von Inflationsausgleichszahlungen beschlossen (TV Inflationsausgleich). Es handelt sich um steuer- und sozialversicherungsfreie Zahlungen nach § 3 Nr. 11c Einkommensteuergesetz.

 

  • Einmalzahlung in Höhe von 1.800 € für Tarifbeschäftigte bzw. 1.000 € für Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, ausbildungsintegriert dual Studierende

  • Monatliche Zahlungen für Januar 2024 bis einschließlich Oktober 2024 jeweils 120 € für Tarifbeschäftigte bzw. 50 € für Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, ausbildungsintegriert dual Studierende

 

Die Auszahlung der einmaligen Sonderzahlung i. H. v. 1.800 € erfolgt Ende Januar gesondert vor dem Bezügezahltag, die monatlichen Zahlungen werden rückwirkend ab Ende April bis Oktober 2024 geleistet.

 

Einführung eines Mindestentgelts für studentische Hilfskräfte

Für studentische Hilfskräfte (SHK) wurde ein Mindestentgelt vereinbart. 

  • Ab Sommersemester 2024: 13,25 € pro Stunde

  • Ab Sommersemester 2025: 13,98 € pro Stunde

 

Sozial- und Erziehungsdienst

Zum 01.10.2024 entfallen die besonderen Stufenlaufzeiten für den Sozial- und Erziehungsdienst. Zur Umsetzung der neuen Stufenzuordnungen können zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine Aussagen getroffen werden.

 

In der Entgeltgruppe S 9 erhöhen sich die Tabellenentgelte zusätzlich zur allgemeinen Tariferhöhung. Die neuen Werte können den Entgelttabellen ab 01.10.2024 entnommen werden.

 

Vertragskunden – Ersatzschulträger im sog. Einkaufsmodell

Anspruchsberechtigte Personen, die vom LBV NRW im Auftrag eines Ersatzschulträgers (sog. Vertragskunde) Bezüge empfangen, erhalten die Inflationsausgleichsprämie nach Vorlage der Zustimmung des Ersatzschulträgers. Der Ersatzschulträger entscheidet über die tatsächliche Zahlung der Inflationsausgleichsprämie. Diese haben bis zum 31.05.2024 die Möglichkeit, die Entscheidung dem LBV NRW mitzuteilen. Aufgrund der gegebenen Frist und des Programmieraufwandes kann derzeit kein konkreter Auszahlungszeitpunkt genannt werden. 

Hier finden Sie die FAQ zu den Inflationsausgleichszahlungen für Tarifbeschäftigte.