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Um uns Ihre veränderte Anschrift oder Bankverbindung mitzuteilen, haben wir den Vordruck für Sie erstellt. Der ausgefüllte Vordruck kann im Anschluss als Anlage an das Kontaktformular angehängt werden. Wichtig ist die Unterschrift!
Bei einer Adressänderung, die Sie dem Finanzamt mitteilen möchten, wenn Sie sich das bitte an das für Sie zuständige Finanzamt. Hier erreichen Sie den Finanzamtsfinder.
Die Mitteilung Ihrer Adressänderung bedarf aus datenschutzrechtlichen Gründen der Schriftform und ist zu unterzeichnen. Eine E-Mail reicht in diesem Fall nicht aus.
Personen mit Wohnsitz im Ausland nehmen am elektronischen Verfahren zum Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht teil. An dessen Stelle tritt eine Bescheinigung, die von dem zuständigen Betriebsstättenfinanzamt erteilt wird.
Bitte beantragen Sie daher eine solche Bescheinigung bei dem für das LBV NRW zuständigen Betriebsstättenfinanzamt
an, damit die Bescheinigung unmittelbar an das LBV NRW geschickt werden kann. Mit steuerrechtlichen Fragen, die Ihren ausländischen Wohnsitz betreffen, wenden Sie sich bitte unmittelbar an das Betriebsstättenfinanzamt.