

Seit dem 01.07.2019 ist das Landesamt für Finanzen NRW zuständig für den Rückgriff nach dem Gesetz zur Sicherung des Unterhalts für Kinder alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz - UVG).
Hier haben wir für Sie weitere Informationen zusammengestellt:
FAQ Unterhaltsvorschuss:
Fragen und Antworten zum Thema Unterhaltsvorschuss
Zuständigkeitshinweis:
Das Landesamt für Finanzen NRW ist nicht für Belange der Finanzämter zuständig (beispielsweise Änderung der Kontoverbindung, Steuererklärungen etc.)
Ihr zuständiges Finanzamt finden sie hier:
www.finanzamt.nrw.de
Nach Auswahl des für Sie zuständigen Finanzamtes finden Sie auf der jeweiligen Homepage ein entsprechendes Kontaktformular.
Kontaktformular des Landesamtes für Finanzen
Das Kontaktformular des Landesamtes für Finanzen finden Sie hier