FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen

Versorgungsrechner

Berechnen Sie hier Ihre fiktiven Pensionsbezüge.


Bevor Sie mit dem Versorgungsrechner starten, ist es hilfreich alle Unterlagen zusammenzustellen, die Ihren beruflichen Werdegang dokumentieren und Tag genau aufzulisten.


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Im Internet stehen Ihnen eine Reihe verschiedener Steuerberechnungsprogramme zur Verfügung. Für die Richtigkeit der Ergebnisse kann das LBV NRW keine Gewähr übernehmen.

Die Einkommensteuer / Lohnsteuer oder den Faktor bei Steuerklasse IV / IV können Sie mit dem Lohn- und Einkommensteuerrechner des Bundesministeriums für Finanzen ermitteln.