

Das LaFin wurde 2013 als Landesoberbehörde gegründet und ist mit seinen zurzeit rund 370 Beschäftigten eine junge, wachsende Behörde. Der Dienstsitz der Behördenleitung ist in Düsseldorf-Golzheim (Georg-Glock-Str. 15), dem Hauptstandort des LaFin. Ein weiterer Standort in Düsseldorf ist in der Erkrather Straße. Die erste UVG-Fachabteilung hat ihren Sitz in Essen. Im August 2020 wurde die zweite UVG-Fachabteilung am Standort Hamm eröffnet.
Seit 1. April 2019 leitet Wolfgang Pohl das LaFin, welches aus zwei, der Behördenleitung zugeordneten, Stabstellen und insgesamt vier Abteilungen mit jeweils mehreren Fachbereichen/ -referaten besteht. (Unseren Orgaplan finden Sie hier.)
Das Aufgabenspektrum im LaFin ist vielfältig. Die Kolleginnen und Kollegen nehmen zahlreiche Aufgaben für die gesamte Landesverwaltung wahr:
Zum 01.09.2020 ist die Abteilung EPOS.NRW zum Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen ( IT.NRW) in das neu gegründete SAP Competence Center (SAP CC) gewechselt. Weiterführende Informationen zu EPOS.NRW finden Sie hier.
Das Landesamt für Finanzen NRW ist auch zu Zeiten der Corona-Pandemie voll arbeitsfähig. Unsere Beschäftigten sind sowohl per E-Mail als auch telefonisch erreichbar.
Den allgemeinen Publikumsverkehr an den Standorten in Düsseldorf und Essen stellen wir jedoch bis auf Weiteres ein, um alle sozialen Kontakte auf das Nötigste zu reduzieren und somit die Infektionsgefahr mit dem Coronavirus für unsere Beschäftigten, aber auch für Sie zu reduzieren.
Hier finden Sie unsere aktuellen Stellenausschreibungen.
Das Landesamt für Finanzen NRW ist nicht für Belange der Finanzämter zuständig.
Ihr zuständiges Finanzamt finden sie hier:
www.finanzamt.nrw.de
Nach Auswahl des für Sie zuständigen Finanzamtes finden Sie auf der jeweiligen Homepage ein entsprechendes Kontaktformular.
Ld Bk Hess-Thür, Gz, Dus
Konto 1683515 / BLZ 30050000
IBAN DE59 3005 0000 0001 6835 15 / BIC WELADEDDXXX
Konto 4100079 / BLZ 30050000
IBAN DE75 3005 0000 0004 1000 79 / BIC WELADEDDXXX
FAQ Unterhaltsvorschuss:
Fragen und Antworten zum Thema Unterhaltsvorschuss
Zuständigkeitshinweis:
Das Landesamt für Finanzen NRW ist nicht für Belange der Finanzämter zuständig (beispielsweise Änderung der Kontoverbindung, Steuererklärungen etc.)
Ihr zuständiges Finanzamt finden sie hier:
www.finanzamt.nrw.de
Nach Auswahl des für Sie zuständigen Finanzamtes finden Sie auf der jeweiligen Homepage ein entsprechendes Kontaktformular.
Kontaktformular des Landesamtes für Finanzen
Das Kontaktformular des Landesamtes für Finanzen finden Sie hier